Auftragserteilung
Die GOA übernimmt auf Auftragsbasis die ordnungsgemäße Entsorgung von Speiserestabfällen (AVV 200108 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle).
Behältergestellung
Auslieferung und Rücknahme der Speiseresttonnen sind in der Regel für den Kunden kostenfrei. Für die Gestellung der Speiseresttonnen wird ein Pfand in Höhe von 100,00 € pro Speiseresttonne zzgl. MwSt. erhoben. Bei Rückgabe der Speiseresttonnen wird das Pfand zurückerstattet bzw. mit offenen Rechnungsbeträgen verrechnet.
Für Aktions- und Saisonbehälter (z. B. bei Veranstaltungen und Vereinsfeste) gelten gesonderte Bedingungen.
Die Speiseresttonnen sind Eigentum des Entsorgers und unterliegen der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Kunden. Technische Veränderungen, äußerliche Bemalung oder Beschriftung sind nicht zulässig. Fehlende oder beschädigte Speiseresttonnen werden in Rechnung gestellt.
Bereitstellung des Speiserestabfalls
Über die Speiseresttonnen darf ausschließlich Speiserestabfall entsorgt werden. Bei Zumischung anderer Abfälle behält sich die GOA eine Berechnung eventuell anfallender Sortier- und Entsorgungskosten oder die Verweigerung der Entsorgung vor. Schlachtabfälle mit tierischen Bestandteilen der Kategorie 3 des Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sowie verpackte oder überlagerte Lebensmittel müssen grundsätzlich in gesonderten Behältern gesammelt, deklariert und zur Entsorgung bereit gestellt werden. Die Befüllhöhe der Speiseresttonnen ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten für Behältertausch und Transport anzupassen.
Die Bereitstellung der Speiseresttonnen hat entsprechend des Tourenplans rechtzeitig an einer für das Sammelfahrzeug gut zugängigen und öffentlich befahrbaren Straße am Gehwegrand zu erfolgen. Hiervon abweichende Sonderregelungen sind in Absprache möglich.
Abholrhythmus
Die Speiseresttonnen werden je nach Vereinbarung wöchentlich oder 14-tägig im Rahmen einer speziellen Sammeltour entleert bzw. im Tauschverfahren abgeholt. Die Tourendaten werden dem Kunden in Form eines Tourenplans schriftlich mitgeteilt. Feiertagsbedingte Terminverschiebungen werden dem Kunden von der GOA rechtzeitig mitgeteilt. Sonderleerungen sind in Absprache möglich.
Preise / Berechnungsgrundlage
Die jeweils gültigen Entsorgungstarife für Speiserestabfall gelten generell pro Gewicht (nur bei gewichtsbezogenen Entsorgungstarifen), pro Speiseresttonne und pro Leerung/Anfahrt im Rahmen des Tourenplans und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei gewichtsbezogenen Entsorgungstarifen kommen bei Ausfall der geeichten Fahrzeugwaage oder bei Unterschreiten des Mindestgewichtes der Fahrzeugwaage pauschalisierte Gewichte zur Abrechnung.
Die Anzahl der zusätzlich bereitgestellten Zusatztonnen wird vom Abholpersonal im jeweiligen Tourenplan erfasst, der wiederum die Berechnungsgrundlage bildet.
Für nicht oder zu spät zur Abfuhr bereitgestellte Speiseresttonnen wird der aktuell geltende Leerungspreis vollumfänglich als Anfahrtspauschale gewertet und berechnet.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung durch die GOA erfolgt vierteljährlich. Rechnungen sind sofort rein netto zu bezahlen. Bei Begleichung durch Bankeinzugsermächtigung werden 2% Skonto gewährt.
Änderungen / Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres kündbar, erstmalig jedoch nach einem Jahr. Ein Inhaber- oder Pächterwechsel ist formell oder innerhalb von 5 Tagen durch Kopie der Gewerbeabmeldung der GOA anzuzeigen.
Änderungswünsche des Entsorgungsvertrages sind sowohl vom Kunden als auch von der GOA bis zum 15. eines Monats zum jeweiligen Monatsende möglich. Sowohl Änderungswünsche als auch eine Kündigung müssen grundsätzlich in schriftlicher Form an die Vertriebsabteilung der GOA eingereicht werden. Änderungswünsche bedürfen der Zustimmung der GOA. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH. Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.goa-online.de. Natürlich können Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen telefonisch anfordern.
Service-Hotline
Für Auskünfte steht Ihnen unsere Vertriebsabteilung unter der Telefonnummer 0 71 74/27 11- 701 oder unter der Fax-Nummer 0 71 74/27 11- 957 gerne zur Verfügung.